Mit fortschreitender Nachfrage und Verknappung von Edelsteinen auf dem Markt ist auch das Behandeln von Edelsteinen und die Methoden angestiegen und verfeinert worden.
Beispiele : Brennen, Ölen, Bestrahlen, Stabilisieren, und Rekonstruieren.
Das Brennen bzw. Erhitzen ist eine seit Jahrhunderten gebräuchlicher Vorgang um Edelsteinfarben zu intensivieren oder Einschlüsse zu verringern. Hier wird das Werk der Natur weitergeführt. Das Rohmaterial wird auf bis zu mehrere Hundert Grad Celsius erhitzt. Die Farbe und Transparenz kann sich verändern; färbende, metallische Einschlüsse oxidieren, Kristallisationsfehler/ Trübungen werden aufgelöst.
Das Brennen ist nicht Deklarationspflichtig.
Folgende Steinen können gebrannt werden:
Amethyst, Amethrin, Aquamarin, Citrin, Kunzit, , Peridot, Turmalin, Saphir, Spinell, Rauchquarz, Rubin, Tansanit, Topas, Morganit , weißer Quarz und Zirkon.
Das Ölen von Edelsteinen wir angewendet um Risse und Einschlüsse von Edelsteinen zu verringern. Bei Smaragden weltweit üblich und nicht deklarationspflichtig, sofern farbloses Öl verwendet wird.
Die Bestrahlung mit elektromagnetischer Strahlung (Gamma-, Röntgen- oder UV-Strahlung) oder Elementarteilchen (Elektronen, Neutronen) führt bei einigen Mineralien zu starken Farbveränderungen. So werden z.B. die Topasfarben „Sky“ und „London Blue“ durch Bestrahlung erzeugt, sie kommen in der Natur nicht vor. Einige Minerale strahlen auch von Natur aus durch Einlagerung von radioaktiven Elementen, vor allem Uran.
Künstlich bestrahlte Steine müssen ausnahmslos als „bestrahlt“ oder „behandelt“ deklariert werden.
Beim Stabilisieren von Schmucksteine wie z.B. Türkis, Azurit, Koralle wird der Stein mit Kunstharz imprägniert. Dadurch wird um die Oberfläche unempfindlicher, besser schleif- und polierbar. Dazu werden die Poren geschlossen, um einen besseren Oberflächenglanz zu erhalten. Das ist deklarationspflichtige Behandlungsmethode.
Eine andere Methode ist das Rissfüllen unter Verwendung bestimmten Chemikalien und Glas.
Der Edelstein wird angelöst und bei der Verfestigung verbindet sich das in Lösung gegangene Material des Edelsteins mit dem Schmelzmittel zu einem Glas und/oder kristallisiert als synthetisches Material wieder aus.
Selbstverständlich muss das deklariert werden.
Rekonstruktionen sind vor allem bei opaken Steinen wie Lapis, Malachit und Koralle , aber auch bei Bernstein verbreitet.
Hier werden pulverisiertes Material oder kleine Bruchstücke entweder miteinander verschmolzen (Bernstein), der Hämatit wird gesintert oder mit einem Bindemittel verklebt (Türkis, Koralle, Malacit). Rekonstruktionen von Bernstein dürfen als echter Bernstein verkauft werden, Hämatit wird unter dem Namen Hämatin verkauft. Alle anderen Schmucksteine muss die Bezeichnung „rekonstruiert“ hinzugefügt werden.
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